02065 8296950 Prüffristen-Check
Techniker von Brandschutztechnik Stark prüft einen Feuerlöscher in einer Industriehalle

Brandschutz für Unternehmen — bundesweit

Alle Prüfungen.
Alle Standorte.Ein Ansprechpartner.

Feuerlöscher, RWA, Brandschutztüren, Beschilderung, baulicher Brandschutz und Brandschutzhelfer-Ausbildung — geprüft, digital dokumentiert, fristensicher betreut.

  • Fristenmanagement inklusive — Sie verpassen keine Prüfung mehr
  • Digitales Prüfprotokoll nach jedem Einsatz, revisionssicher
  • Im Störfall in 2–4 Stunden vor Ort, Notdienst rund um die Uhr
  • Über 20 Jahre Erfahrung, über 1.000 betreute Kunden

Kostenlos und unverbindlich · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden

Was ist bei Ihnen fällig?

Drei Fragen, rund 30 Sekunden. Wir sagen Ihnen, welche Prüfungen anstehen.

Worum geht es?
Wie viele Standorte sollen betreut werden?
Wohin dürfen wir die Übersicht schicken?

Ihre Anfrage ist angekommen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Wenn es eilt, erreichen Sie uns direkt unter 02065 8296950.

Über 1.000 Kunden aus Industrie und Gewerbe vertrauen auf uns — seit über 20 Jahren.

Betreiberpflicht

Im Ernstfall zählen drei Fragen.Können Sie alle beantworten?

Brandschutz ist Betreiberpflicht. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, in der Regel die Geschäftsführung — Aufgaben lassen sich delegieren, die Verantwortung nicht. Spürbar wird das immer erst in einem von drei Momenten.

Frage 01

„Wann wurde zuletzt geprüft?“

Ihr Versicherer — nach dem Schaden

Bei der Regulierung wird als Erstes geprüft, ob die vorgeschriebenen Wartungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Überzogene Prüffristen oder offene Mängel können die Leistung kürzen — bei Sachschaden und Betriebsunterbrechung gleichermaßen.

Obliegenheiten im Versicherungsvertrag (VVG)
Frage 02

„Wer hat die Beschäftigten unterwiesen?“

Die Berufsgenossenschaft — bei der Begehung

Der Arbeitgeber muss Brandschutzeinrichtungen bereitstellen, sie regelmäßig prüfen lassen und seine Beschäftigten mindestens einmal im Jahr unterweisen. Als Richtwert gelten fünf Prozent ausgebildete Brandschutzhelfer.

§ 10 ArbSchG · DGUV Vorschrift 1 · DGUV Information 205-023
Frage 03

„Wo ist die Dokumentation?“

Die Bauaufsicht — bei Abnahme und Kontrolle

Verlangt werden Prüfprotokolle, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne und der Nachweis der ausgebildeten Brandschutzhelfer. Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt — auch wenn es gemacht wurde.

Bauordnungsrecht der Länder · ASR A2.2
Techniker ruft das digitale Prüfprotokoll eines Objekts auf dem Tablet auf
Mit uns lautet die Antwort dreimal gleich

Steht im Protokoll.

Wir übernehmen Prüfung, Unterweisung und Dokumentation — und melden uns, bevor eine Frist abläuft. Sie haben zu jedem Termin ein Protokoll, das Sie ohne Nacharbeit weitergeben können.

Objekt prüfen lassen

Leistungen

Sechs Leistungen.Ein Anbieter.

Von der einzelnen Feuerlöscher-Wartung bis zur kompletten Betreuung aller Standorte. Sie müssen keine fünf Firmen koordinieren, keine fünf Termine abstimmen und keine fünf Protokolle zusammensuchen.

Wartung und Prüfung eines Feuerlöschers durch einen Sachkundigen

Tragbare & fahrbare Feuerlöscher

Wir warten, prüfen und ersetzen Feuerlöscher aller Hersteller und Löschmittel — direkt bei Ihnen vor Ort. Sie bekommen neue Prüfplaketten, ein Protokoll und eine Übersicht, welches Gerät wann wieder fällig ist.

  • Prüfung alle 2 Jahre nach DIN 14406-4, fahrbare Geräte jährlich
  • Innere Prüfung und Festigkeitsprüfung fristgerecht eingeplant
  • Verkauf, Austausch und normgerechte Entsorgung aus einer Hand
Praktische Löschübung während der Brandschutzhelfer-Ausbildung auf einem Firmengelände

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Theorie und praktische Löschübung nach DGUV Information 205-023 — auf Wunsch direkt bei Ihnen im Betrieb, damit niemand einen ganzen Arbeitstag verliert. Ihre Leute üben am echten Feuer, nicht am Beamer.

  • Theorie und Praxis an einem halben Tag
  • Auf Wunsch vor Ort auf Ihrem Betriebsgelände
  • Teilnahmebescheinigungen für Ihre Dokumentation
Geöffnete Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Dach einer Industriehalle

RWA — Rauch- & Wärmeabzug

Rauchabzüge halten im Brandfall die Fluchtwege frei — dafür müssen sie im entscheidenden Moment funktionieren. Wir warten und prüfen alle gängigen Systeme, natürliche wie maschinelle, und kommen bei Störungen kurzfristig.

  • Jährliche Wartung und Funktionsprüfung nach DIN 18232
  • Alle gängigen Fabrikate, Antriebe und Steuerzentralen
  • Störungseinsätze mit 2–4 Stunden Reaktionszeit
Montage eines normgerechten Rettungszeichens im Flur eines Gewerbeobjekts

Brandschutzbeschilderung

Rettungswege, Brandschutzzeichen, Flucht- und Rettungspläne: Wir nehmen auf, was fehlt oder veraltet ist, liefern normgerecht und montieren im selben Termin — inklusive langnachleuchtender Ausführung, wo sie vorgeschrieben ist.

  • Sicherheits- und Brandschutzzeichen nach ASR A1.3
  • Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
  • Begehung, Lieferung und Montage in einem Durchgang
Prüfung des Türschließers an einer Brandschutztür in einem Gewerbegebäude

Brandschutztüren & Tore

Eine Brandschutztür schützt nur, wenn sie im Ernstfall selbstständig und vollständig schließt. Wir prüfen Schließfolge, Feststellanlagen und Dichtungen, stellen nach und tauschen Verschleißteile, bevor daraus ein Mangel wird.

  • Jährliche Wartung nach DIN 14677 und Herstellervorgaben
  • Feststellanlagen, Türschließer und Schließfolgeregler im Blick
  • Instandsetzung und Ersatzteile ohne zweiten Dienstleister
Fachgerechte Brandabschottung einer Kabeldurchführung im baulichen Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Brandabschottungen, Kabel- und Rohrdurchführungen, Brandwände und Decken: Wir planen die Maßnahmen für Neubau und Bestand und setzen sie fachgerecht um — mit genau der Dokumentation, die die Bauaufsicht sehen will.

  • Abschottung von Kabel- und Rohrdurchführungen
  • Maßnahmen für Neubau, Umbau und Sanierung im Bestand
  • Fachgerechte Ausführung inklusive Nachweisdokumentation

Regelwerk

Geprüft nach Vorschrift.Nicht nach Gefühl.

Jede Leistung hat ihre Norm, und jede Norm ihre Frist. Wir sagen Ihnen zu jeder Position, worauf sie sich stützt — und Sie können es nachlesen. Das ist der Unterschied zwischen einer Rechnung und einem Nachweis.

Unsere Arbeitsgrundlage

GEPRÜFT NACH FEUERLÖSCHER DIN 14406-4
Sachkundige Prüfung Tragbare und fahrbare Feuerlöscher — inklusive innerer Prüfung und Festigkeitsprüfung des Druckbehälters.
GEWARTET NACH FESTSTELLANLAGEN DIN 14677
Instandhaltung nach Norm Brandschutztüren, Tore und Feststellanlagen — Schließfolge, Türschließer und Verschleißteile im jährlichen Turnus.
AUSGEBILDET NACH BRANDSCHUTZHELFER DGUV 205-023
Schulung nach DGUV Theorie und praktische Löschübung, Richtwert fünf Prozent der Beschäftigten — mit Teilnahmebescheinigung.

Jede Position auf Ihrem Angebot nennt ihre Grundlage. Auf Wunsch legen wir die Fundstelle bei — damit Ihre Geschäftsführung, Ihre Berufsgenossenschaft und Ihr Versicherer dieselbe Grundlage vor sich haben.

Feuerlöscher & Löschmittel

  • DIN 14406-4Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher: Prüffristen, Umfang der Wartung und Sachkundenachweis des Prüfers.
  • DIN EN 3Anforderungen an tragbare Feuerlöscher — Bauart, Löschmittel, Löschleistung und Kennzeichnung.
  • BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung: wiederkehrende Prüfung von Druckbehältern, Festigkeitsprüfung nach zehn Jahren.

Anlagen & Bauteile

  • DIN 18232Rauch- und Wärmefreihaltung: Bemessung, Betrieb und jährliche Wartung von RWA-Anlagen.
  • DIN 14677Instandhaltung von Feststellanlagen an Brandschutztüren und -toren durch befähigte Personen.
  • DIN 14462Löschwasseranlagen: Planung, Einbau und Prüfung von Wandhydranten und Steigleitungen.

Organisation & Unterweisung

  • DGUV V 1Grundpflichten des Arbeitgebers: Bereitstellung von Brandschutzeinrichtungen und jährliche Unterweisung.
  • DGUV 205-023Ausbildung, Anzahl und Auffrischung der Brandschutzhelfer im Betrieb.
  • ASR A1.3 · A2.2Sicherheits- und Brandschutzkennzeichnung sowie Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten.
  • DIN 14096 · 23601Brandschutzordnung Teil A bis C sowie Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601.

Prüffristen

Was muss wann geprüft werden?

Die Kurzfassung: Feuerlöscher alle zwei Jahre, die meisten Anlagen jährlich, Unterweisungen einmal im Jahr. Verantwortlich für die Einhaltung ist immer der Betreiber — nicht der Prüfdienst.

Regelprüffristen im betrieblichen Brandschutz
EinrichtungIntervallGrundlage
Tragbare Feuerlöscheralle 2 JahreDIN 14406-4 · BetrSichV
Fahrbare FeuerlöscherjährlichDIN 14406-4
Feuerlöscher — innere Prüfungalle 4–5 JahreDIN 14406-4
Feuerlöscher — Festigkeitsprüfungalle 10 JahreBetrSichV
RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug)jährlichDIN 18232-2
Brandschutztüren und FeststellanlagenjährlichDIN 14677 · Herstellervorgabe
WandhydrantenjährlichDIN 14462 · DIN EN 671-3
Flucht- und Rettungsplänealle 2 JahreASR A2.3 · DIN ISO 23601
Brandschutzordnungalle 2 JahreDIN 14096
Brandschutzunterweisung der Beschäftigtenjährlich§ 12 ArbSchG · DGUV Vorschrift 1
Brandschutzhelfer — Auffrischungalle 3–5 JahreDGUV Information 205-023

Angegeben sind die üblichen Regelfristen. Je nach Gebäudeart, Nutzung, Landesbauordnung, Brandschutzkonzept oder Herstellervorgabe können kürzere Intervalle gelten. Was für Ihr Objekt konkret gilt, klären wir im kostenlosen Prüffristen-Check.

Sie wissen nicht, welche Fristen bei Ihnen gerade laufen? Wir gehen Ihr Objekt mit Ihnen durch und schicken Ihnen eine Übersicht mit allen fälligen Terminen — kostenlos und unverbindlich.

Übersicht anfordern

Der Unterschied

Ein Wartungspartnerstatt fünf Rechnungen.

Die meisten Betriebe haben für jedes Gewerk einen anderen Dienstleister. Das kostet nicht nur Geld, sondern vor allem Ihre Zeit — und es entstehen Lücken, die niemand bemerkt, bis sie jemand kontrolliert.

Brandschutztechnik Stark

Brandschutztechnik Stark

Komplettbetreuung aus einer Hand

  • Ein Ansprechpartner für alle Gewerke und alle Standorte
  • Wir überwachen die Fristen und melden uns von selbst
  • Digitales Prüfprotokoll nach jedem Einsatz, jederzeit vorzeigbar
  • Kleine Mängel werden im selben Termin behoben
  • Störungsdienst rund um die Uhr, 2–4 Stunden Reaktionszeit
  • Bundesweit gleiche Qualität und gleiche Protokolle

Einzelne Prüfdienste

Der übliche Zustand in vielen Betrieben

  • Für jedes Gewerk eine andere Firma und ein anderer Termin
  • Die Fristen müssen Sie selbst im Kalender führen
  • Protokolle auf Papier, verteilt über mehrere Ordner
  • Mängel werden notiert — die Behebung ist ein neuer Auftrag
  • Erreichbarkeit nur zu Bürozeiten
  • Jeder Standort verhandelt seine eigenen Konditionen

So arbeiten wir

In fünf Schrittenzum sicheren Objekt.

Kein Papierkrieg, keine Ausschreibung, keine wochenlange Abstimmung. Von der ersten Anfrage bis zur laufenden Betreuung liegt der organisatorische Aufwand bei uns.

1

Anfrage

Sie schildern uns kurz Ihr Objekt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

2

Analyse

Wir besichtigen Ihr Objekt, erfassen den Ist-Zustand und alle laufenden Fristen.

3

Planung

Sie erhalten ein Angebot mit klarem Umfang, Terminplan und Festpreis je Position.

4

Umsetzung

Wartung, Prüfung und Montage durch zertifizierte Techniker — inklusive Protokoll.

5

Betreuung

Wir übernehmen das Fristenmanagement und melden uns vor jedem Termin.

Nachweis

Jede Prüfung endet miteinem Nachweis.

Die häufigste Lücke im betrieblichen Brandschutz ist nicht die fehlende Technik. Es ist die fehlende Dokumentation. Deshalb ist sie bei uns Teil der Leistung und kein Extra auf der Rechnung.

  • Digitales PrüfprotokollNach jedem Termin — mit Datum, geprüften Geräten, Standort, Ergebnis und Unterschrift des Technikers.
  • Mängel im KlartextWas in Ordnung ist, was direkt behoben wurde und was noch offen ist. Keine Kürzel, die nur der Prüfer versteht.
  • Fristenübersicht über alle StandorteSie sehen auf einen Blick, welche Prüfung wann wieder ansteht — und wir erinnern Sie rechtzeitig daran.
  • Bereit für Begehung und VersicherungSie können die Unterlagen direkt weitergeben: an die Berufsgenossenschaft, die Bauaufsicht oder Ihren Versicherer.
Techniker dokumentiert eine Brandschutzprüfung digital auf dem Tablet
Dokumentation direkt vom Einsatzort — nicht erst Tage später im Büro.

Einblicke

Aus dem Einsatz

Büro und Verwaltung, Produktion, Lager und Logistik, Handel, Pflegeeinrichtungen, Wohnungswirtschaft: Der Brandschutz unterscheidet sich je nach Objekt. Unser Anspruch nicht.

Feuerlöscherprüfung in einer Lagerhalle Geprüfte Feuerlöscher im Flur eines Bürogebäudes Funktionsprüfung eines Rauchmelders in einem Großraumbüro Prüfung eines Wandhydranten im Treppenhaus
Brandschutzberatung mit einem Facility Manager anhand des Gebäudeplans Servicefahrzeug mit Feuerlöschern an der Laderampe eines Gewerbeobjekts Feuerlöscher-Service in der Werkstatt Digitale Dokumentation einer Brandschutzprüfung
23.10.2026

PFAS-Schaumlöscher: Die Frist läuft.

Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Schaumlöscher nicht mehr verkauft werden, vorhandene Geräte müssen schrittweise ersetzt werden. Wer früh umstellt, vermeidet Lieferengpässe und steigende Preise. Wir prüfen, welche Ihrer Geräte betroffen sind, und planen den Austausch mit Ihnen.

Bestand prüfen lassen

Einsatzgebiet

Bundesweit im Einsatz.Zentrale in Duisburg.

Ob ein Standort oder zwanzig: Wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland — mit einem Ansprechpartner, einem Vertrag und einheitlichen Protokollen für alle Objekte. Der Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen und im Ruhrgebiet, unterwegs sind wir überall.

Nordrhein-Westfalen NiedersachsenHessenRheinland-Pfalz Baden-WürttembergBayernSaarland HamburgBremenSchleswig-Holstein BerlinBrandenburgSachsen Sachsen-AnhaltThüringenMecklenburg-Vorpommern

Brandschutztechnik Stark

Zentrale

Häufige Fragen

Was Betriebe uns am häufigsten fragen

Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?

Tragbare Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden, fahrbare Feuerlöscher jährlich. Dazu kommen die innere Prüfung alle vier bis fünf Jahre und die Festigkeitsprüfung des Druckbehälters nach zehn Jahren. Grundlage sind DIN 14406-4 und die Betriebssicherheitsverordnung. Zusätzlich ist eine regelmäßige Sichtkontrolle durch den Betrieb selbst sinnvoll — wir zeigen Ihnen, worauf dabei zu achten ist.

Was kostet die Brandschutzbetreuung?

Das hängt von Anzahl und Art der Geräte, der Objektgröße und der Zahl der Standorte ab. Deshalb nennen wir vorab keine Pauschale, sondern erfassen zuerst Ihren Bestand. Die Bestandsaufnahme und der Prüffristen-Check sind kostenlos, das Angebot enthält Festpreise je Position — Sie wissen also vorher, was auf Sie zukommt.

Wer haftet, wenn eine Prüfung fehlt?

Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz liegt beim Arbeitgeber, in der Regel bei der Geschäftsführung. Aufgaben lassen sich delegieren, die Verantwortung nicht. Fehlende Prüfnachweise können nach einem Schadenfall dazu führen, dass die Versicherungsleistung gekürzt wird, und bei Begehungen Auflagen oder Bußgelder auslösen. Genau deshalb übernehmen wir das Fristenmanagement.

Betreuen Sie auch mehrere Standorte in ganz Deutschland?

Ja. Wir betreuen Betriebe mit einem Standort genauso wie Filialnetze mit mehreren Dutzend Objekten — bundesweit, mit einem Ansprechpartner, einem Vertrag und einheitlichen Prüfprotokollen. Für Sie bedeutet das: eine Rechnung, ein Terminplan und ein einziger Ordner, in dem alles zusammenläuft.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Als Richtwert gilt: mindestens fünf Prozent der Beschäftigten sind als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Teilzeitkräften, Schichtbetrieb oder mehreren Gebäudeteilen kann eine höhere Zahl nötig sein. Grundlage ist die DGUV Information 205-023. Wir rechnen das für Ihren Betrieb einmal durch und schulen bei Ihnen vor Ort.

Wie schnell sind Sie bei einer Störung vor Ort?

Unsere Notfall-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende. In der Regel ist ein Techniker innerhalb von zwei bis vier Stunden bei Ihnen — zum Beispiel wenn eine RWA-Anlage ausgelöst hat, eine Brandschutztür nicht mehr schließt oder nach einem Vorfall Geräte ersetzt werden müssen.

Gewerbeobjekt zur blauen Stunde – geschützt durch professionellen Brandschutz

Kontakt

Ein Termin, und der Brandschutz istvon Ihrem Tisch.

Schicken Sie uns Ihr Objekt — oder rufen Sie einfach an. Wir sagen Ihnen, was geprüft werden muss, was es kostet und wann wir kommen können. Ohne Verpflichtung und ohne Verkaufsgespräch.

Was ist bei Ihnen fällig?

Drei Fragen, rund 30 Sekunden. Sie bekommen eine Übersicht mit allen fälligen Terminen.

Worum geht es?
Wie viele Standorte sollen betreut werden?
Wohin dürfen wir die Übersicht schicken?

Ihre Anfrage ist angekommen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Wenn es eilt, erreichen Sie uns direkt unter 02065 8296950.

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